Rechtsprechung
   BGH, 04.07.1984 - 3 StR 134/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2128
BGH, 04.07.1984 - 3 StR 134/84 (https://dejure.org/1984,2128)
BGH, Entscheidung vom 04.07.1984 - 3 StR 134/84 (https://dejure.org/1984,2128)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 1984 - 3 StR 134/84 (https://dejure.org/1984,2128)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,2128) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 455
  • StV 1985, 106
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 22.01.2020 - 3 StR 526/19

    Kein Verlust der Wohnungseigenschaft durch Tod der Bewohner im Fall des einfachen

    Dies ist nicht der Fall, wenn der einzige Bewohner gestorben ist (BGH, Urteil vom 10. September 1969 - 2 StR 276/69, BGHSt 23, 114 f.; vgl. auch BGH, Urteile vom 4. Juli 1984 - 3 StR 134/84, NStZ 1984, 455; vom 28. Juni 2007 - 3 StR 54/07, BGHR StGB § 306a Abs. 1 Nr. 1 Wohnung 5).
  • BGH, 15.09.1998 - 1 StR 290/98

    Brandstiftung in Tateinheit mit Versicherungsbetrug; Milderes später in Kraft

    Ein leerstehendes Hotelgebäude dient nicht Menschen zur Wohnung (BGH NStZ 1984, 455, 456).
  • BGH, 16.11.2017 - 3 StR 315/17

    Anforderungen an die Feststellung des Tötungseventualvorsatzes bei Anstiftung zum

    Der Senat weist für die neue Hauptverhandlung darauf hin, dass ein Fall mittelbarer Täterschaft des Angeklagten in Betracht kommt, soweit der frühere Mitangeklagte B. aufgrund der Täuschung des Angeklagten von einer Entwidmung des Gebäudes zu Wohnzwecken (vgl. dazu BGH, Urteile vom 20. November 1961 - 2 StR 521/61, BGHSt 16, 394, 395 f.; vom 4. Juli 1984 - 3 StR 134/84, NStZ 1984, 455) durch den einzigen ihm bekannten Bewohner ausging.
  • BGH, 14.07.1993 - 3 StR 334/93

    Wohnungsabwesenheit zum Brandstiftungszeitpunkt - § 306 Nr. 2 StGB aF (§ 306a

    Der Entschluß, eine Räumlichkeit als Wohnung aufzugeben, kann nach Sachlage auch dadurch zum Ausdruck kommen, daß der Alleinbewohner einen Brand selbst legt oder durch andere legen läßt (vgl. BGHSt 26, 121, 122 [BGH 24.04.1975 - 4 StR 120/75]; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 3-6; BGH bei Holtz MDR 1981, 981; BGH NStZ 1984, 455).
  • BGH, 21.11.2002 - 3 StR 296/02

    Keine Beschränkung der Revision bei natürlicher Handlungseinheit; Vorsatz

    Für die neue Hauptverhandlung bemerkt der Senat folgendes: Sollte der neue Tatrichter einen bedingten Brandstiftungsvorsatz bejahen, könnte einem Schuldspruch wegen besonders schwerer Brandstiftung gemäß § 306 b Abs. 2 Nr. 2 StGB (vgl. hierzu BGHSt 45, 211, 216 ff.) oder § 306 a Abs. 1 Nr. 1 StGB entgegenstehen, daß das Gebäude nicht mehr der Wohnung von Menschen diente, weil es der Angeklagte als dessen einziger Bewohner für den Fall einer Inbrandsetzung entwidmet haben könnte (vgl. BGHSt 26, 121, 122; BGH NStZ 1984, 455; Heine in Schönke/Schröder, aaO § 306 a Rdn. 5; Tröndle/Fischer, aaO § 306 a Rdn. 4).
  • BGH, 14.07.1993 - 3 StR 335/93

    Einordnung einer vermieteten unbewohnten Fremdenwohnung als Wohnung im Sinne von

    Der Entschluß, eine Räumlichkeit als Wohnung aufzugeben, kann nach Sachlage auch dadurch zum Ausdruck kommen, daß der Alleinbewohner einen Brand selbst legt oder durch andere legen läßt (vgl. BGHSt 26, 121, 122 [BGH 24.04.1975 - 4 StR 120/75]; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 3 bis 6; BGH bei Holtz MDR 1981, 981; BGH NStZ 1984, 455).
  • BGH, 30.07.1984 - 3 StR 242/84

    Revision aufgrund fehlender zweifelsfreier Feststellung, dass das Gebäude zum

    Damit bleibt auch insoweit offen, ob diese Räume zur Zeit der Tat als Wohnung von Menschen dienten, woran allerdings eine bloß vorübergehende Abwesenheit der Bewohner nichts ändern würde (zur Frage, wann ein Gebäude zur Wohnung von Menschen dient, vgl. u.a. Dreher/Tröndle, StGB 41. Aufl. § 306 Rdn. 4; zuletzt Senatsurteil vom 4. Juli 1984 - 3 StR 134/84, je mit Rechtsprechungsnachweisen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht